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DUBAI Firmenregistrierung

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Firmen gründen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

„Die Welt tritt zur Seite um jemanden vorbeizulassen, der weiß, wohin er geht.“

(David Starr Jordan)

Als erstes muss man sich bewusst werden, welche Art von Unternehmen man gründen möchte.

Denn UAE ist nicht gleich UAE ☝️ .

Denn hier wird noch einmal in verschiedene Zonen aufgeteilt. Man kann zwischen ca. 54 Free Zones (Freihandelszonen) oder und 1 Mainland Zone (Festlandzone) der Emirate entscheiden. Und diese sind naturgemäß auch mit unterschiedlichen Kosten belegt und ggf. auch auf unterschiedliche Aktivitäten ausgerichtet. Denn nicht jede Zone lässt alle Aktivitäten zu.

Free Zone Company

Eine Free Zone ist ein Staatsgebiet, das keine Zölle und keine Steuern erhebt. Dieses bedeutet, keine Besteuerung auf Gewinne, keine Einkommensteuer, keine Gewerbesteuern, keine Ein- und Ausfuhrsteuern.

Das ergibt eine 100-prozentige Rückführung von Kapital und Gewinn, ohne jegliche Körperschaftssteuer. Sollten Waren oder Dienstleistungen aus einer Freihandelszone in Staatsgebiete der Emirate geliefert werden, fallen lediglich 5% VAT (Mehrwertsteuer) an.

Diese Gesellschaftsform eignet sich hervorragend für Import/ Export Geschäfte, Consulting etc.

Es wird kein inländischer Mitgesellschafter benötigt. Die Gesellschaft ist zu 100 Prozent Eigentum des Inhabers. Durch diese Gesellschaft können Ausländer eine Daueraufenthaltsgenehmigung mit Ausweisdokumenten der Emirate bekommen.

Ein Bankkonto kann für die Gesellschaft problemlos eröffnet werden.

Zahlungen der Gesellschaft an eine natürliche Person mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind ebenfalls steuerfrei.

Nach Eröffnung eines privaten Bankkontos erhält man eine Kreditkarte für den weltweiten Einsatz.

Onshore Company

Wenn man innerhalb der Emirate ein Unternehmen eröffnen möchte gründet man eine Onshore Company.

Beispiel: Autohaus, Fitnessstudio usw.

Auch hier sind die Gewinne steuerfrei. Es fällt lediglich eine Umsatsteuer (VAT) in Höhe von 5% an.

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