BREXIT
Der Brexit hat keine Auswirkungen auf Insolvenzverfahren in England oder auf die Möglichkeit, brit. Firmen zu gründen.
Es könnte allerdings sein, dass NACH DER ÜBERGANGSPHASE, die am 31. Dezember 2020 endet, eine Wohnsitznahme über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten in England an ein Visum gebunden ist.
Im Jahr 2020 braucht kein EU-Bürger ein Visum für England.
Deshalb sollten Personen, die ein Insolvenzverfahren in England planen, darauf achten, dass das Verfahren noch im Jahr 2020 beantragt wird.
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